Hinweis und Bitte

 
Alle Mitglieder der MAV unterliegen der Schweigepflicht!
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einer Kirchengemeinde oder beim Kirchenbezirk angestellt sind, können sich an die MAV wenden. Die MAV ist dazu da, Ihre Interessen zu vertreten. Meist ist dies aber nur in vollem Umfang möglich, wenn Sie uns frühzeitig informieren. Dies gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nur stundenweise angestellt sind. Wir werden für Sie nur aktiv, wenn Sie uns dazu beauftragen!
 
 
 

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